Exportgenehmigung


Eine Worttrennung gefunden

Ex · port · ge · neh · mi · gung

Das Wort Ex­port­ge­neh­mi­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ex­port­ge­neh­mi­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ex­port­ge­neh­mi­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Exportgenehmigung" setzt sich aus den Bestandteilen "Export" und "Genehmigung" zusammen. Es bezeichnet eine offizielle Erlaubnis, die erforderlich ist, um bestimmte Waren oder Güter aus einem Land ins Ausland zu transportieren. In vielen Fällen ist eine solche Genehmigung notwendig, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen, insbesondere bei sensiblen Produkten wie Waffen, Technologie oder anderen regulierten Gütern. Die Exportgenehmigung stellt sicher, dass der Handel im Einklang mit nationalen und internationalen Gesetzen erfolgt und oft auch Sicherheits- oder außenpolitische Interessen berücksichtigt werden.

Beispielsatz: Die Firma benötigte eine Exportgenehmigung, um ihre Produkte ins Ausland zu verkaufen.

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