Fahrzeughalterin


Eine Worttrennung gefunden

Fahr · zeug · hal · te · rin

Das Wort Fahr­zeug­hal­te­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fahr­zeug­hal­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fahr­zeug­hal­te­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Fahrzeughalterin ist die weibliche Form von Fahrzeughalter, was eine Person bezeichnet, die das rechtliche Eigentum oder die Zulassung eines Fahrzeugs besitzt. In Deutschland bezieht sich der Begriff häufig auf die Person, die für ein Fahrzeug verantwortlich ist, einschließlich aller damit verbundenen Verpflichtungen, wie beispielsweise die Anmeldung, Versicherung und Pflege des Fahrzeugs. Die Endung "-in" zeigt an, dass es sich um eine weibliche Person handelt. Der Begriff wird sowohl im Alltag als auch in rechtlichen Kontexten verwendet.

Beispielsatz: Die Fahrzeughalterin kümmerte sich stets um die Wartung ihres Autos.

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