Fahrzeughalterinnen


Eine Worttrennung gefunden

Fahr · zeug · hal · te · rin · nen

Das Wort Fahr­zeug­hal­te­rin­nen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fahr­zeug­hal­te­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fahr­zeug­hal­te­rin­nen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Fahrzeughalterinnen sind weibliche Personen, die offiziell als Eigentümerinnen eines Fahrzeugs eingetragen sind. Sie tragen die Verantwortung für das Fahrzeug, müssen dafür sorgen, dass es angemeldet und versichert ist und sich an alle gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Fahrzeugbetriebs halten. Fahrzeughalterinnen können Privatpersonen oder Unternehmen sein und haben die finanzielle Verpflichtung, alle fälligen Gebühren und Steuern für das Fahrzeug zu entrichten. Die Bezeichnung "Fahrzeughalterinnen" steht hier in der Pluralform.

Beispielsatz:

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