Falschparker


Eine Worttrennung gefunden

Falsch · par · ker

Das Wort Falsch­par­ker besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Falsch­par­ker trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Falsch­par­ker" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Falschparker ist eine Person, die ihr Fahrzeug an einem Ort abstellt, der dafür nicht vorgesehen ist oder wo das Parken verboten ist. Dies kann beispielsweise auf Gehwegen, vor Einfahrten oder auf Radwegen der Fall sein. Falschparker verursachen in der Regel Verkehrsbehinderungen oder gefährden die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern. Sie können mit einem Bußgeld oder Abschleppen ihres Fahrzeugs bestraft werden.

Beispielsatz: Der Falschparker wurde von der Polizei mit einem Bußgeld belegt.

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