Finanzierungsvorbehalt


Eine Worttrennung gefunden

Fi · nan · zie · rungs · vor · be · halt

Das Wort Fi­nan­zie­rungs­vor­be­halt besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fi­nan­zie­rungs­vor­be­halt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fi­nan­zie­rungs­vor­be­halt" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Finanzierungsvorbehalt bezeichnet eine vertragliche Klausel, die die Bedingung beinhaltet, dass eine bestimmte Finanzierung oder Geldmittel zunächst gesichert werden müssen, bevor ein Vertrag oder eine Verpflichtung rechtskräftig wird. Diese Form des Vorbehalts kommt häufig in Immobilien- oder Kreditverträgen vor und stellt sicher, dass der Vertragspartner nur dann bindend ist, wenn die Finanzierung tatsächlich gewährleistet ist. Dabei handelt es sich um eine Zusammensetzung aus „Finanzierung" und „Vorbehalt", wobei der Vorbehalt die Unsicherheit über die Finanzierung ausdrückt.

Beispielsatz: Der Kaufvertrag steht unter dem Finanzierungsvorbehalt, sodass der Käufer nur nach erfolgreicher Kreditgenehmigung kaufen kann.

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