Flächentarifverträgen


Eine Worttrennung gefunden

Flä · chen · ta · rif · ver · trä · gen

Das Wort Flä­chen­ta­rif­ver­trä­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Flä­chen­ta­rif­ver­trä­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Flä­chen­ta­rif­ver­trä­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Flächentarifverträgen“ ist die Pluralform des substantivierten Begriffs „Flächentarifvertrag“. Ein Flächentarifvertrag ist ein Tarifvertrag, der für eine bestimmte Branche oder Region gilt und die Arbeitsbedingungen, Löhne und sonstige Rechte für alle Beschäftigten innerhalb dieser Fläche regelt. Diese Form der Tarifbindung gewährleistet einheitliche Standards und Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb des definierten Geltungsbereichs. Die Pluralform „Flächentarifverträgen“ weist darauf hin, dass es mehrere solcher Verträge gibt, die in verschiedenen Branchen oder Regionen zur Anwendung kommen.

Beispielsatz: Die Flächentarifverträge sichern den Beschäftigten in der Branche angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen.

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