Folterverbot


Eine Worttrennung gefunden

Fol · ter · ver · bot

Das Wort Fol­ter­ver­bot besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fol­ter­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fol­ter­ver­bot" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Folterverbot" setzt sich aus den Wörtern "Folter" und "Verbot" zusammen. Das Substantiv "Folter" bezeichnet das absichtliche Zufügen von physischem oder psychischem Leid, meistens zum Zweck der Informationsgewinnung oder Bestrafung. Im Kontext des Internationalen Menschenrechts ist "Folterverbot" ein Begriff, der die Verbote von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe betont. Das Folterverbot ist ein zentraler Bestandteil des Völkerrechts und schützt die Würde und Integrität aller Menschen unabhängig von ihrem Status oder Vergehen.

Beispielsatz: Das Folterverbot ist ein fundamentales Menschenrecht, das in vielen internationalen Abkommen verankert ist.

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