Fraktionsgeschäftsführer


Eine Worttrennung gefunden

Frak · ti · ons · ge · schäfts · füh · rer

Das Wort Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rer besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rer" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Fraktionsgeschäftsführer ist ein Mitglied einer politischen Fraktion in einem Parlament. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die organisatorischen und verwaltungstechnischen Angelegenheiten der Fraktion zu koordinieren und zu verwalten. Der Fraktionsgeschäftsführer unterstützt den Fraktionsvorsitzenden bei der Planung und Umsetzung der politischen Strategien der Fraktion. Er ist verantwortlich für die Organisation von Fraktionssitzungen, koordiniert die politische Arbeit innerhalb der Fraktion und steht als Ansprechpartner für die Fraktionsmitglieder zur Verfügung. Dabei arbeitet er eng mit den anderen Fraktionsmitgliedern und den Mitarbeitern der Fraktion zusammen.

Beispielsatz: Der Fraktionsgeschäftsführer organisierte das Treffen der Partei und sorgte für einen reibungslosen Ablauf.

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