Fraktionsgeschäftsführerin


Eine Worttrennung gefunden

Frak · ti · ons · ge · schäfts · füh · re · rin

Das Wort Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­re­rin besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­re­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­re­rin" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Fraktionsgeschäftsführerin" setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: "Fraktion" bezieht sich auf eine Gruppe von Abgeordneten innerhalb eines Parlaments, die eine gemeinsame politische Linie verfolgen. "Geschäftsführerin" ist die feminine Form von "Geschäftsführer" und bezeichnet eine Person, die für die organisatorischen und administrativen Aufgaben einer Organisation, hier der Fraktion, verantwortlich ist. Die Endung "-in" kennzeichnet die weibliche Form, was die Rolle der Person in einer typischen männerdominierten Umgebung betont. Das Wort beschreibt somit eine wichtige Position innerhalb einer politischen Organisation, die strategische und operative Verantwortung trägt.

Beispielsatz: Die Fraktionsgeschäftsführerin plante das nächste Treffen der Parteimitglieder.

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