Fraktionsstatus


Eine Worttrennung gefunden

Frak · ti · ons · sta · tus

Das Wort Frak­ti­ons­sta­tus besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frak­ti­ons­sta­tus trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frak­ti­ons­sta­tus" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Fraktionsstatus bezeichnet den Status oder die Zugehörigkeit einer Gruppe von Abgeordneten innerhalb eines Parlaments oder einer politischen Versammlung. Der Begriff setzt sich aus "Fraktion" – einer Gruppierung von Parlamentariern, die gemeinsam arbeiten und oft ähnliche politische Ziele verfolgen – und "Status" – einem Hinweis auf die rechtliche oder organisatorische Stellung – zusammen. Der Fraktionsstatus kann Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Abgeordneten haben, wie zum Beispiel auf Redezeiten, Mitspracherechte oder die Zuweisung von Ressourcen.

Beispielsatz: Der Fraktionsstatus der Abgeordneten wird regelmäßig aktualisiert, um Transparenz in der politischen Arbeit zu gewährleisten.

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