Fraktionsstärke


Eine Worttrennung gefunden

Frak · ti · ons · stär · ke

Das Wort Frak­ti­ons­stär­ke besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frak­ti­ons­stär­ke trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frak­ti­ons­stär­ke" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Fraktionsstärke bezeichnet die Anzahl der Mitglieder einer politischen Fraktion, die in einem Parlament oder einer ähnlichen Institution vertreten sind. Sie spiegelt die politische Macht und den Einfluss dieser Gruppe wider und ist entscheidend für die Durchsetzung ihrer Interessen und Ziele. Der Begriff setzt sich aus "Fraktion" (einer Gruppe von Abgeordneten mit ähnlicher politischer Ausrichtung) und "Stärke" (in diesem Kontext die Anzahl oder das Gewicht der Fraktion) zusammen. Die Fraktionsstärke spielt eine wichtige Rolle bei Abstimmungen und politischen Verhandlungen.

Beispielsatz: Die Fraktionsstärke im Parlament beeinflusst maßgeblich die politischen Entscheidungen.

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