Freiheitsstrafe


Eine Worttrennung gefunden

Frei · heits · stra · fe

Das Wort Frei­heits­stra­fe besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frei­heits­stra­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frei­heits­stra­fe" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Freiheitsstrafe ist eine Maßnahme des Strafrechts, bei der eine verurteilte Person für eine bestimmte Zeit inhaftiert wird. Diese Strafe dient der Ahndung von Verbrechen und der Resozialisierung des Täters. Sie kann in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten, wie z.B. als kurz-, mittel- oder langjährige Freiheitsstrafe. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Freiheit“ und „Strafe“ zusammen und beschreibt somit die Entziehung der Freiheit als Folge einer strafbaren Handlung. Ziel der Freiheitsstrafe ist nicht nur die Bestrafung, sondern auch der Schutz der Gesellschaft und die Möglichkeit zur künftigen Besserung des Täters.

Beispielsatz: Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

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