Fremdenpolizei


Eine Worttrennung gefunden

Frem · den · po · li · zei

Das Wort Frem­den­po­li­zei besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frem­den­po­li­zei trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frem­den­po­li­zei" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Fremdenpolizei ist eine staatliche Behörde, die für die Überwachung und Kontrolle von Ausländern im Land zuständig ist. Sie hat die Aufgabe, die Einhaltung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen wie Ausweisungen oder Abschiebungen zu veranlassen. Die Form "Fremdenpolizei" ist die Grundform des Wortes und beschreibt die allgemeine Bezeichnung dieser Behörde.

Beispielsatz: Die Fremdenpolizei überprüfte die Papiere der Reisenden an der Grenze.

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