fremdenpolizeilichen


Eine Worttrennung gefunden

frem · den · po · li · zei · li · chen

Das Wort frem­den­po­li­zei­li­chen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort frem­den­po­li­zei­li­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "frem­den­po­li­zei­li­chen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "fremdenpolizeilichen" ist ein Adjektiv im Plural, abgeleitet von "fremdenpolizeilich". Es beschreibt Angelegenheiten, Maßnahmen oder Regelungen, die sich auf die Überwachung und Kontrolle von Ausländern beziehen, insbesondere im Kontext der Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Die Fremdenpolizei ist eine Behörde, die für die Einhaltung immigrationstechnischer Vorschriften zuständig ist. In vielen Ländern spielt sie eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der nationalen Sicherheit und der Regelung des Aufenthalts von ausländischen Personen.

Beispielsatz: Die fremdenpolizeilichen Vorschriften müssen von jedem Ausländer beachtet werden.

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