Fusionsbeschluß


Eine Worttrennung gefunden

Fu · si · ons · be · schluß

Das Wort Fu­si­ons­be­schluß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fu­si­ons­be­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fu­si­ons­be­schluß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Fusionsbeschluss“ setzt sich aus den Wörtern „Fusion“ und „Beschluss“ zusammen. Eine Fusion bezeichnet die Zusammenführung von zwei oder mehr Unternehmen zu einem neuen wirtschaftlichen Gebilde. Der „Beschluss“ ist die formelle Entscheidung, die von den Gesellschaftern oder Aktionären getroffen wird, um diesen Vorgang einzuleiten. Ein Fusionsbeschluss ist somit ein entscheidender Schritt im Mergers-and-Acquisitions-Prozess, der rechtliche und organisatorische Konsequenzen hat. In der Regel muss ein solcher Beschluss in einer Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung gefasst werden und erfordert häufig die Zustimmung der relevanten Aufsichtsbehörden.

Beispielsatz: Der Fusionsbeschluss wurde einstimmig von den Aktionären genehmigt.

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