Fünfprozentklausel


Eine Worttrennung gefunden

Fünf · pro · zent · klau · sel

Das Wort Fünf­pro­zent­klau­sel besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fünf­pro­zent­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fünf­pro­zent­klau­sel" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Fünfprozentklausel ist eine Regelung, die häufig in Parteien- oder Wahlsystemen verwendet wird. Sie besagt, dass eine politische Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten muss, um in ein Parlament einziehen zu können. Diese Klausel soll sicherstellen, dass nur Parteien mit einer relevanten Wählerbasis in der legislative Vertretung vertreten sind und fragmentation vermeiden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „fünf“ (Zahl), „Prozent“ (Anteil) und „Klausel“ (Bedingung) zusammen.

Beispielsatz: Die Fünfprozentklausel stellt sicher, dass nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten, in den Bundestag einziehen können.

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