Fürsorgebehörde


Eine Worttrennung gefunden

Für · sor · ge · be · hör · de

Das Wort Für­sor­ge­be­hör­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Für­sor­ge­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Für­sor­ge­be­hör­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Fürsorgebehörde“ setzt sich aus den Bestandteilen „Fürsorge“ und „Behörde“ zusammen. „Fürsorge“ bezeichnet die Unterstützung und Pflege von bedürftigen Personen, während „Behörde“ eine offiziell gegründete Institution oder Organisation bezieht, die in einem bestimmten Bereich tätig ist. Demnach handelt es sich bei der Fürsorgebehörde um eine staatliche oder kommunale Einrichtung, die für die Wahrnehmung von sozialen Dienstleistungen und die Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen verantwortlich ist. Dazu zählen umfangreiche Aufgaben in der Sozialarbeit, wie beispielsweise die Gewährung von finanzieller Hilfe, Beratung und Organisation von Hilfsmaßnahmen.

Beispielsatz: Die Fürsorgebehörde unterstützt Familien in schwierigen Situationen mit geeigneten Maßnahmen.

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