gebührenpflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

ge · büh · ren · pflich · ti · gen

Das Wort ge­büh­ren­pflich­ti­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­büh­ren­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­büh­ren­pflich­ti­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „gebührenpflichtigen“ ist die Partizipialform des Adjektivs „gebührenpflichtig“. Es beschreibt eine Personen- oder Sachgruppe, die zur Zahlung von Gebühren verpflichtet ist. In diesem Kontext handelt es sich häufig um juristische oder administrative Angelegenheiten, bei denen bestimmte Dienstleistungen oder Leistungen von öffentlichen Institutionen kostenpflichtig sind. Das Wort wird oft in rechtlichen oder verwaltungstechnischen Texten verwendet, um die rechtlichen Verpflichtungen von Individuen oder Organisationen in Bezug auf Gebühren klarzustellen.

Beispielsatz: Die Teilnehmer müssen sich rechtzeitig für den gebührenpflichtigen Kurs anmelden.

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