Gebrauchsmusteranmeldung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · brauchs · mus · ter · an · mel · dung

Das Wort Ge­brauchs­mus­ter­an­mel­dung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­brauchs­mus­ter­an­mel­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­brauchs­mus­ter­an­mel­dung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Gebrauchsmusteranmeldung" setzt sich aus den Begriffen "Gebrauchsmuster" und "Anmeldung" zusammen. Ein Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das technischen Erfindungen Schutz bietet, jedoch weniger strenge Prüfungen als ein Patent erfordert. Es dient dazu, die Nutzung einer neuen technischen Lösung für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel bis zu 10 Jahre) zu sichern. Die "Anmeldung" bezieht sich auf den formalen Prozess, in dem dieser Schutz beantragt wird. Somit beschreibt das Wort den spezifischen Vorgang, ein Gebrauchsmuster rechtlich einzureichen, um die damit verbundenen Rechte geltend zu machen.

Beispielsatz: Die Gebrauchsmusteranmeldung schützt innovative Ideen vor Nachahmung.

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