Gebäudeleasingvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Ge · bäu · de · lea · sing · ver · trag

Das Wort Ge­bäu­de­lea­sing­ver­trag besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­bäu­de­lea­sing­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­bäu­de­lea­sing­ver­trag" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Gebäudeleasingvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der die Bedingungen für das Leasing eines Gebäudes zwischen dem Eigentümer (Vermieter) und einem Mieter (Leasingnehmer) festlegt. In diesem Vertrag sind Regelungen zu Mietdauer, Zahlungen, Instandhaltungspflichten und Nutzung des Gebäudes enthalten. Der Leasingnehmer erwirbt das Nutzungsrecht an dem Gebäude, ohne es zu kaufen. Der Vertrag kann spezifische Klauseln zur Laufzeit, Kündigungsfristen und möglichen Renovierungsarbeiten umfassen. Das Wort „Leasingvertrag“ in diesem Kontext beschreibt eine spezielle Form des Vertrags, die sich auf die Nutzung von Immobilien bezieht.

Beispielsatz: Der neue Gebäudeleasingvertrag ermöglicht es dem Unternehmen, die Büroräume langfristig zu nutzen, ohne sie kaufen zu müssen.

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