Gebäudeleasingverträge


Eine Worttrennung gefunden

Ge · bäu · de · lea · sing · ver · trä · ge

Das Wort Ge­bäu­de­lea­sing­ver­trä­ge besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­bäu­de­lea­sing­ver­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­bäu­de­lea­sing­ver­trä­ge" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gebäudeleasingverträge sind Verträge, bei denen ein Gebäude von einem Eigentümer an einen Leasingnehmer übergeben wird. Der Leasingnehmer zahlt während der vereinbarten Laufzeit monatliche Mietzahlungen für die Nutzung des Gebäudes. Am Ende des Vertrags kann der Leasingnehmer das Gebäude gegen Zahlung des Restwertes erwerben. Die Verträge sind in der Regel langfristig angelegt und bieten dem Leasingnehmer die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, ohne sofort den vollen Kaufpreis zahlen zu müssen. Die genaue Ausgestaltung der Verträge kann variieren, abhängig von den individuellen Bedürfnissen und Vereinbarungen der Vertragsparteien.

Beispielsatz: Die Firma schloss mehrere Gebäudeleasingverträge ab, um ihre Büroflächen effizient zu erweitern.

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