Gefahrenabwehrverordnung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · fah · ren · ab · wehr · ver · ord · nung

Das Wort Ge­fah­ren­ab­wehr­ver­ord­nung besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­fah­ren­ab­wehr­ver­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­fah­ren­ab­wehr­ver­ord­nung" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Gefahrenabwehrverordnung ist ein rechtlicher Rahmen, der Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung regelt. Sie dient der Prävention und Reaktion auf potenzielle Bedrohungen, wie z. B. Naturkatastrophen, Unfälle oder kriminelle Aktivitäten. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechenden Schutz zu gewährleisten. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Gefahrenabwehr“ (der Schutz vor Bedrohungen) und „Verordnung“ (einer rechtlichen Regelung) zusammen und beschreibt somit eine spezifische Form von Rechtsvorschriften, die auf die Sicherheit der Bevölkerung abzielt.

Beispielsatz: Die Gefahrenabwehrverordnung stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Risiken ergriffen werden.

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