Gefahrenzulage


Eine Worttrennung gefunden

Ge · fah · ren · zu · la · ge

Das Wort Ge­fah­ren­zu­la­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­fah­ren­zu­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­fah­ren­zu­la­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gefahrenzulage bezeichnet einen finanziellen Zuschlag, der Arbeitnehmern gewährt wird, die in gefährlichen oder riskanten Arbeitsumgebungen tätig sind. Diese Zulage dient als Ausgleich für die erhöhten Risiken und Belastungen, die mit solchen Tätigkeiten verbunden sind. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Gefahr“ und „Zulage“ zusammen, wobei „Gefahr“ eine potenzielle Bedrohung oder Verletzungsrisiko beschreibt, und „Zulage“ einen zusätzlichen finanziellen Vorteil darstellt. Die Gewährung einer Gefahrenzulage kann branchen- oder unternehmensspezifisch variieren.

Beispielsatz: Die Arbeiter in der Fabrik erhalten eine Gefahrenzulage, um die risikobehafteten Arbeitsbedingungen zu kompensieren.

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