Gefahrenzulagen


Eine Worttrennung gefunden

Ge · fah · ren · zu · la · gen

Das Wort Ge­fah­ren­zu­la­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­fah­ren­zu­la­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­fah­ren­zu­la­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Gefahrenzulagen" bezieht sich auf zusätzliche finanzielle Entschädigungen, die Mitarbeiter aufgrund der besonderen Risiken oder Gefahren erhalten, die mit ihrer Arbeit verbunden sind. Das Wort ist im Plural und setzt sich aus "Gefahr" (Risiko) und "Zulagen" (Zusatzleistungen) zusammen. Der Begriff beschreibt oft Zahlungen in Berufen, in denen Angestellte potenziellen gesundheitlichen Risiken oder gefährlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, wie beispielsweise im Bauwesen oder in der Chemieindustrie. Diese Zulagen sollen die finanziellen Einbußen, die durch mögliche Gefahren entstehen können, mildern und den Mitarbeitern eine angemessene Entlohnung bieten.

Beispielsatz: Im Arbeitsvertrag ist eine Gefahrenzulage für Mitarbeiter festgelegt, die in riskanten Bereichen tätig sind.

Vorheriger Eintrag: Gefahrenzulage
Nächster Eintrag: Gefahrgut

 

Zufällige Wörter: Euroschecks Schweissabsonderung Traditionsfirma wildwachsendes