Gegenklage


Eine Worttrennung gefunden

Ge · gen · kla · ge

Das Wort Ge­gen­kla­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­gen­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­gen­kla­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gegenklage bezeichnet eine Klage, die der Beklagte im Rahmen eines laufenden Rechtsstreits gegen den Kläger erhebt. Sie wird oft als Reaktion auf die ursprüngliche Klage eingereicht und dient dazu, eigene Ansprüche geltend zu machen. Die Gegenklage kann im selben Verfahren oder in einem separaten Verfahren verfolgt werden, hängt jedoch in der Regel mit den ursprünglichen Ansprüchen zusammen. Die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für eine Gegenklage sind im Zivilprozessrecht geregelt.

Beispielsatz: Die Beklagte hat eine Gegenklage eingereicht, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

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