Gemeinschaftseigentum


Eine Worttrennung gefunden

Ge · mein · schafts · ei · gen · tum

Das Wort Ge­mein­schafts­ei­gen­tum besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­mein­schafts­ei­gen­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­mein­schafts­ei­gen­tum" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gemeinschaftseigentum bezeichnet das Eigentum, das mehreren Personen gemeinsam gehört. Es handelt sich häufig um Immobilien oder Grundstücke, die von mehreren Parteien, wie Wohnungseigentümern oder Genossenschaftsmitgliedern, genutzt werden. Der Begriff setzt sich aus "Gemeinschaft", was auf ein Kollektiv hinweist, und "Eigentum", das das rechtliche Besitzverhältnis beschreibt, zusammen. Gemeinschaftseigentum ist in vielen rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt, um die Nutzung und Verwaltung durch die Eigentümer zu strukturieren und Konflikte zu vermeiden.

Beispielsatz: Das Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage umfasst den Garten, das Treppenhaus und die Fahrradabstellplätze.

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