Genehmigungspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Ge · neh · mi · gungs · pflicht

Das Wort Ge­neh­mi­gungs­pflicht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­neh­mi­gungs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­neh­mi­gungs­pflicht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Genehmigungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, eine Genehmigung einzuholen, bevor bestimmte Handlungen oder Vorhaben durchgeführt werden dürfen. Diese Vorschrift dient häufig dem Schutz öffentlicher Interessen, wie Umwelt, Sicherheit oder Stadtplanung. Genehmigungspflicht kann in verschiedenen Bereichen auftreten, etwa im Bauwesen, bei Umweltauflagen oder in der Gewerbeordnung. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Genehmigung“ (die offizielle Erlaubnis) und „Pflicht“ (die Notwendigkeit, etwas zu tun) zusammen. In vielen Fällen muss ein Antrag gestellt werden, der bestimmte Kriterien erfüllen muss, bevor eine Genehmigung erteilt wird.

Beispielsatz: Die Genehmigungspflicht für Bauarbeiten sorgt dafür, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

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