Genehmigungspflichtig


Eine Worttrennung gefunden

Ge · neh · mi · gungs · pflich · tig

Das Wort Ge­neh­mi­gungs­pflich­tig besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­neh­mi­gungs­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­neh­mi­gungs­pflich­tig" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „genehmigungspflichtig“ setzt sich aus dem Adjektiv „genehmigung“ und dem Prädikat „pflichtig“ zusammen. Es beschreibt einen Zustand oder eine Regelung, bei der eine Genehmigung erforderlich ist, um eine bestimmte Handlung oder Aktivität durchführen zu können. Dies kann in verschiedenen Kontexten wie Baugenehmigungen, behördlichen Genehmigungen oder anderen administrativen Verfahren der Fall sein. Der Begriff signalisiert, dass ohne die offizielle Erlaubnis von zuständigen Stellen das Vorhaben nicht legal umgesetzt werden darf.

Beispielsatz: Die neue Bauordnung sieht vor, dass jede Umnutzung genehmigungspflichtig ist.

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