genehmigungspflichtige


Eine Worttrennung gefunden

ge · neh · mi · gungs · pflich · ti · ge

Das Wort ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ge besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ge" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Adjektiv "genehmigungspflichtige" bezieht sich auf etwas, das einer vorherigen Genehmigung bedarf. Es beschreibt eine Regelung oder eine rechtliche Bestimmung, die es erfordert, dass bestimmte Handlungen oder Maßnahmen von einer autorisierten Stelle genehmigt werden müssen, bevor sie durchgeführt werden können. In diesem Fall handelt es sich um die attributive Form des Adjektivs und es wird verwendet, um das Substantiv zu bestimmen, auf das es sich bezieht. Das Wort "genehmigungspflichtige" besteht aus dem Substantiv "Genehmigung" und dem Adjektiv "pflichtige", das darauf hinweist, dass etwas eine Pflicht erfüllen muss.

Beispielsatz: Die Durchführung des Projekts unterliegt der genehmigungspflichtigen Auflagen der Stadtverwaltung.

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