genehmigungspflichtigem


Eine Worttrennung gefunden

ge · neh · mi · gungs · pflich · ti · gem

Das Wort ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gem besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gem" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „genehmigungspflichtigem“ ist die Adjektivform von „genehmigungspflichtig“. Es beschreibt einen Zustand oder eine Eigenschaft, bei der eine Genehmigung erforderlich ist, um eine bestimmte Handlung durchführen zu dürfen. In diesem Fall steht es im Dativ: „dem genehmigungspflichtigem Verfahren“. Dieses Wort findet häufig Anwendung in rechtlichen und administrativen Kontexten, in denen bestimmte Aktivitäten, wie zum Beispiel Bauvorhaben oder Veränderungen an Grundstücken, nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden dürfen.

Beispielsatz: Die Durchführung des Bauprojekts unterliegt einer genehmigungspflichtigen Verfahren.

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