genehmigungspflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

ge · neh · mi · gungs · pflich · ti · gen

Das Wort ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „genehmigungspflichtigen“ ist die genitive Pluralform des Adjektivs „genehmigungspflichtig“. Es beschreibt eine Kategorie von Vorhaben, Projekten oder Tätigkeiten, die einer Genehmigung bedürfen, bevor sie durchgeführt werden dürfen. Dies kann beispielsweise im Kontext von Bauvorhaben, Umweltauflagen oder anderen regulatorischen Anforderungen der Fall sein. Die Genehmigungspflicht dient dazu, rechtliche Vorgaben und Sicherheitsstandards zu gewährleisten und stellt sicher, dass potenzielle Auswirkungen auf Menschen und Umwelt geprüft werden.

Beispielsatz: Die geplante Bauarbeiten unterliegen der genehmigungspflichtigen Regelung der Stadt.

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