genehmigungspflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

ge · neh · mi · gungs · pflich · ti · ger

Das Wort ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ger besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ger" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "genehmigungspflichtiger" ist ein Adjektiv und beschreibt etwas, das einer Genehmigung bedarf. Es leitet sich von "genehmigungspflichtig" ab, wobei das Suffix "-er" hier eine stärkere Betonung auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kategorie hinweist. Es wird oft im rechtlichen oder verwaltungstechnischen Kontext verwendet, um Aktivitäten, Projekte oder Verfahren zu kennzeichnen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einer vorherigen Genehmigung durch eine Behörde unterliegen. Beispiele könnten Bauprojekte, Umweltmaßnahmen oder spezielle Veranstaltungen sein, die aufgrund ihrer potenziellen Auswirkungen genehmigt werden müssen.

Beispielsatz: Die Durchführung des Projekts unterliegt einer genehmigungspflichtigen Regelung.

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