genehmigungspflichtiges


Eine Worttrennung gefunden

ge · neh · mi · gungs · pflich · ti · ges

Das Wort ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ges besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ges trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ges" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „genehmigungspflichtiges“ stammt von „genehmigungspflichtig“ ab, das ein Adjektiv ist, das sich auf Dinge bezieht, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, um rechtlich durchgeführt werden zu können. Die Endung „-es“ deutet hier auf die Zugehörigkeit oder die Eigenschaft im Neutrum hin. In diesem Kontext kann es sich um Aktivitäten, Bauvorhaben oder bestimmte Verfahren handeln, die nur nach zuvor erteilter Genehmigung erfolgen dürfen. Der Begriff ist vor allem in rechtlichen und administrativen Zusammenhängen von Bedeutung.

Beispielsatz: Die Durchführung des Projekts unterliegt einer genehmigungspflichtigen Regelung, die zuvor eingehalten werden muss.

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