Generalanwalt


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · an · walt

Das Wort Ge­ne­ral­an­walt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­an­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­an­walt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Generalanwalt“ bezieht sich auf einen juristischen Vertreter, der in der Regel bei Gerichten oder in der Staatsanwaltschaft tätig ist. Er hat die Aufgabe, rechtliche Interessen des Staates zu vertreten und die Gesetzmäßigkeit von Verfahren zu überprüfen. In vielen Ländern fungiert der Generalanwalt als beratende Instanz für Gerichte und kann auch an bestimmten Verhandlungen teilnehmen. Die Form des Wortes ist die Zusammensetzung aus „General“ und „Anwalt“, wobei „General“ eine übergeordnete Position oder Rolle anzeigt.

Beispielsatz: Der Generalanwalt stellte im Verfahren seine rechtliche Einschätzung zur Verfügung.

Vorheriger Eintrag: Generalangriff
Nächster Eintrag: Generalanwalts

 

Zufällige Wörter: demissionieren Elternwillen Jammerlappen Landgericht verschreibende