Generalbundesanwältin


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · bun · des · an · wäl · tin

Das Wort Ge­ne­ral­bun­des­an­wäl­tin besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­bun­des­an­wäl­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­bun­des­an­wäl­tin" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Generalbundesanwältin" bezeichnet die weibliche Form des Begriffs „Generalbundesanwalt“, der die höchste Position in der Bundesanwaltschaft Deutschlands beschreibt. Die Generalbundesanwältin ist für die Verfolgung von Straftaten zuständig, die von erheblichem öffentlichen Interesse sind, sowie für die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Diese Funktion umfasst auch die Vertretung des Staates in der Strafverfolgung vor den Bundesgerichten. Der Begriff setzt sich zusammen aus "General" (bedeutet hier: ranghöchste), "Bundes" (verweist auf die Bundesrepublik Deutschland) und "Anwältin" (die weibliche Form von Anwalt), was die juristische Vertretung unterstreicht.

Beispielsatz: Die Generalbundesanwältin erhob Anklage gegen die Verdächtigen.

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