Generalstaatsanwalt


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · staats · an · walt

Das Wort Ge­ne­ral­staats­an­walt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­staats­an­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­staats­an­walt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Generalstaatsanwalt" bezeichnet ein hohes Mitglied der Staatsanwaltschaft, das für die Leitung und Aufsicht über die staatsanwaltlichen Tätigkeiten in einem bestimmten Gerichtsbezirk verantwortlich ist. In vielen Ländern ist der Generalstaatsanwalt auch für die Verfolgung von schweren Straftaten oder die Vertretung des Staates in wichtigen Rechtsfragen zuständig. Die Form "Generalstaatsanwalt" ist die Grundform des Wortes, es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus "General", "Staats-" und "Anwalt" zusammensetzt und die herausgehobene Position innerhalb der juristischen Hierarchie verdeutlicht.

Beispielsatz: Der Generalstaatsanwalt leitete die Ermittlungen in dem hochkarätigen Fall.

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