Generalstaatsanwälte


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · staats · an · wäl · te

Das Wort Ge­ne­ral­staats­an­wäl­te besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­staats­an­wäl­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­staats­an­wäl­te" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Generalstaatsanwälte" ist die Pluralform von "Generalstaatsanwalt". Dabei handelt es sich um die Bezeichnung für führende Staatsanwälte, die in der Regel eine besondere Stellung innerhalb der Strafverfolgung einnehmen, oft auf Landes- oder Bundesebene. Generalstaatsanwälte sind verantwortlich für die Aufsicht über Staatsanwaltschaften, koordinieren Ermittlungen und vertreten die Staatsanwaltschaft in höheren rechtlichen Instanzen. Ihre Aufgaben umfassen auch die Gesetzesvollziehung sowie die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit. Der Begriff bezeichnet somit mehrere Personen in dieser wichtigen rechtlichen Funktion.

Beispielsatz: Die Generalstaatsanwälte arbeiten gemeinsam daran, die Rechtssicherheit in ihrem Bezirk zu gewährleisten.

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