Generalstaatsanwaltes


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · staats · an · wal · tes

Das Wort Ge­ne­ral­staats­an­wal­tes besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­staats­an­wal­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­staats­an­wal­tes" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Generalstaatsanwaltes" ist die Genitivform von "Generalstaatsanwalt". Es bezeichnet den höchsten Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem Bundesland oder einer bestimmten Jurisdiktion. Der Generalstaatsanwalt hat die Aufgabe, die strafrechtliche Verfolgung zu leiten und die öffentliche Klage zu erheben. Zudem überwacht er die Staatsanwaltschaften unter seiner Aufsicht und sorgt dafür, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. In Deutschland beispielsweise gibt es in jedem Bundesland einen Generalstaatsanwalt, der wichtige Entscheidungen in schweren Kriminalfällen trifft und eine zentrale Rolle im Strafjustizsystem spielt.

Beispielsatz: Der Generalstaatsanwalt eröffnete ein Ermittlungsverfahren gegen die verdächtigen Personen.

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