Generalstaatsanwältin


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · staats · an · wäl · tin

Das Wort Ge­ne­ral­staats­an­wäl­tin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­staats­an­wäl­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­staats­an­wäl­tin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Generalstaatsanwältin ist eine hochrangige juristische Funktion, die in vielen Ländern das Oberhaupt der Staatsanwaltschaft auf Landes- oder Bundesebene repräsentiert. Sie ist verantwortlich für die Leitung der Strafverfolgungsbehörde, die Überwachung von Ermittlungsverfahren und die Entscheidung über Anklagen in schweren strafrechtlichen Fällen. Die Bezeichnung ist die weibliche Form von Generalstaatsanwalt. In diesem Wort wird die weibliche Endung „-in“ verwendet, um die Zugehörigkeit zur weiblichen Geschlechtsform zu kennzeichnen. Diese Funktion spielt eine wichtige Rolle im Rechtsstaat und der Durchsetzung der Gesetze.

Beispielsatz: Die Generalstaatsanwältin leitete die Ermittlungen in dem komplexen Fall.

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