Generalstaatsanwalts


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · staats · an · walts

Das Wort Ge­ne­ral­staats­an­walts besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­staats­an­walts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­staats­an­walts" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Generalstaatsanwalts“ ist die Genitivform von „Generalstaatsanwalt“, einem juristischen Titel in Deutschland und Österreich. Der Generalstaatsanwalt ist der oberste Ankläger eines Bundeslandes oder eines Landes und leitet die Staatsanwaltschaft. Seine Hauptaufgaben umfassen die Verantwortung für die Strafverfolgung, die Überwachung der Staatsanwaltschaften sowie die Beratung und Unterstützung von Ermittlungsbehörden. Der Generalstaatsanwalt hat somit eine Schlüsselrolle im Rechtssystem und trägt zur Wahrung der Rechtstaatlichkeit bei.

Beispielsatz: Der Generalstaatsanwalt ermittelt in dem komplexen Fall von Wirtschaftskriminalität.

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