Generalstaatsanwaltschaft


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · staats · an · walt · schaft

Das Wort Ge­ne­ral­staats­an­walt­schaft besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­staats­an­walt­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­staats­an­walt­schaft" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist die oberste Strafverfolgungsbehörde eines Landes oder Bundeslandes. Sie hat die Aufgabe, die Strafverfolgung und Anklageerhebung in besonders schweren Straf- und Wirtschaftsverfahren zu koordinieren und zu leiten. Dabei überwacht sie die Arbeit der örtlichen Staatsanwaltschaften und kann übergeordnete Weisungen erteilen. Die Generalstaatsanwaltschaft fungiert als Bindeglied zwischen Justiz und Politik und ist für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und der Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung von großer Bedeutung. Diese Institution gibt es in verschiedenen Bundesländern Deutschlands.

Beispielsatz: Die Generalstaatsanwaltschaft untersucht schwere Straftaten im Bundesland.

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