Tatbeteiligte


Eine Worttrennung gefunden

Tat · be · tei · lig · te

Das Wort Tat­be­tei­lig­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­be­tei­lig­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­be­tei­lig­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Tatbeteiligte" bezieht sich auf Personen, die an einer bestimmten Handlung beteiligt sind. Dabei kann es sich um kriminelle oder rechtliche Taten handeln. Das Wort steht in der Mehrzahlform, was darauf hinweist, dass es mehrere Personen betrifft. Es gibt unterschiedliche Arten von Tatbeteiligten, zum Beispiel den Täter, den Mitwisser oder den Mittäter. Diese Personen können eine aktive Rolle bei der Ausführung der Tat spielen oder passiv daran beteiligt sein. Die genaue Beschreibung und der Kontext des Begriffs hängen von den spezifischen Umständen der Tat ab.

Beispielsatz: Die Polizei befragte die Tatbeteiligten, um den Vorfall aufzuklären.

Vorheriger Eintrag: Tatbestands
Nächster Eintrag: Tatbeteiligten

 

Zufällige Wörter: beleidigendem bulligem einliefest folgerndes Leuchtraketen