Tatbestands


Eine Worttrennung gefunden

Tat · be · stands

Das Wort Tat­be­stands besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­be­stands trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­be­stands" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Tatbestands" ist die Genitivform des Substantivs "Tatbestand". Ein Tatbestand bezeichnet die Gesamtheit der Merkmale und Umstände, die notwendig sind, um ein rechtliches oder tatsächlich relevantes Ereignis zu charakterisieren. Im rechtlichen Kontext beschreibt es die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine bestimmte Rechtsfolge eintreten kann. Der Tatbestand ist somit ein zentraler Begriff in der Rechtswissenschaft, besonders im Strafrecht, wo er die konkreten Handlungen und Elemente definiert, die eine Straftat ausmachen.

Beispielsatz: Der Tatbestand des Diebstahls erfordert das nachweisliche Entreißen eines Gegenstandes aus dem Besitz eines anderen.

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