Tatbeteiligten


Eine Worttrennung gefunden

Tat · be · tei · lig · ten

Das Wort Tat­be­tei­lig­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­be­tei­lig­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­be­tei­lig­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Tatbeteiligten" ist die Pluralform des Substantivs "Tatbeteiligter". Das Wort setzt sich aus "Tat" und "Beteiligter" zusammen. "Tat" bezieht sich auf eine Handlung oder ein Ereignis, oft im rechtlichen Kontext, während "Beteiligter" eine Person beschreibt, die an einer bestimmten Handlung oder Situation aktiv teilnimmt. In diesem Fall bezieht sich "Tatbeteiligten" auf Personen, die an einer bestimmten Tat, wie einem Verbrechen oder einem Vorfall, beteiligt sind oder einen Einfluss darauf haben. Das Wort wird häufig in juristischen Zusammenhängen verwendet, um verschiedene Rollen in einem kriminellen oder rechtlichen Szenario zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Die Tatbeteiligten wurden von der Polizei verhört, um den Hergang des Vorfalls zu klären.

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