Tatbeteiligter


Eine Worttrennung gefunden

Tat · be · tei · lig · ter

Das Wort Tat­be­tei­lig­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­be­tei­lig­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­be­tei­lig­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Tatbeteiligter“ bezeichnet eine Person, die an einer bestimmten Handlung oder Tat beteiligt ist. In der Regel handelt es sich dabei um Personen, die aktiv an einer Straftat teilnehmen, wie Täter, Mittäter oder Gehilfen. Der Begriff setzt sich zusammen aus „Tat“, was eine Handlung oder ein Vergehen bedeutet, und „beteiligter“, was von dem Verb „beteiligen“ abgeleitet ist und eine aktive Teilnahme an einer Situation oder einem Geschehen beschreibt. Somit impliziert der Begriff die Rolle einer Person innerhalb eines Ereignisses oder einer kriminellen Handlung.

Beispielsatz: Der Ermittler befragte alle Tatbeteiligten, um den Hergang des Vorfalls zu klären.

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