Tatbeteiligung


Eine Worttrennung gefunden

Tat · be · tei · li · gung

Das Wort Tat­be­tei­li­gung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­be­tei­li­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­be­tei­li­gung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Tatbeteiligung bezeichnet die Teilnahme an einer Straftat. Dabei kann es sich um eine aktive Mitwirkung oder um Beihilfe handeln. Das Wort ist bereits in der Grundform und beschreibt somit das generelle Mitwirken an einer Straftat. Die Tatbeteiligung kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig erfolgen und wird rechtlich geahndet.

Beispielsatz: Die Polizei ermittelt wegen der Tatbeteiligung mehrerer Personen an dem Vorfall.

Vorheriger Eintrag: Tatbeteiligter
Nächster Eintrag: Tatbeweis

 

Zufällige Wörter: anderthalb anzuknüpfender Nordrand Paukers siebenhundertsiebenundzwanzigsten