Tatbeweis


Eine Worttrennung gefunden

Tat · be · weis

Das Wort Tat­be­weis besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­be­weis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­be­weis" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Tatbeweis ist ein zusammengesetztes Substantiv aus den Wörtern "Tat" und "Beweis". Es bezeichnet den Nachweis einer konkreten Handlung oder eines Verhaltens, das in einem rechtlichen Kontext von Bedeutung ist. Im Strafrecht spielt der Tatbeweis eine entscheidende Rolle, da er beweisen muss, dass eine Straftat tatsächlich begangen wurde. Der Begriff kann in verschiedenen rechtlichen Verfahren verwendet werden, um die Legitimität von Ansprüchen oder Vorwürfen zu untermauern. Ein solider Tatbeweis ist essenziell für die Urteilsfindung und die Rechtsprechung.

Beispielsatz: Der Tatbeweis musste in der Gerichtsverhandlung endgültig erbracht werden, um die Schuld des Angeklagten zu bestätigen.

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