Genossenschaftspräsident


Eine Worttrennung gefunden

Ge · nos · sen · schafts · prä · si · dent

Das Wort Ge­nos­sen­schafts­prä­si­dent besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­nos­sen­schafts­prä­si­dent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­nos­sen­schafts­prä­si­dent" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Genossenschaftspräsident ist das Oberhaupt einer Genossenschaft, einer wirtschaftlichen Selbsthilfeorganisation, bei der Menschen zum Zwecke der gemeinsamen wirtschaftlichen Förderung und Absicherung zusammenarbeiten. Der Genossenschaftspräsident ist für die Leitung und Repräsentation der Genossenschaft verantwortlich. Er vertritt die Interessen der Mitglieder, führt Verhandlungen, leitet Versammlungen und trifft Entscheidungen in Absprache mit dem Vorstand. Die Tätigkeit als Genossenschaftspräsident erfordert umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Recht und Management. Der Genossenschaftspräsident wird in der Regel von den Mitgliedern gewählt und übt sein Amt für eine bestimmte Amtszeit aus.

Beispielsatz: Der Genossenschaftspräsident gab in seiner Ansprache einen Überblick über die zukünftigen Projekte der Organisation.

Vorheriger Eintrag: Genossenschaftsmitglieder
Nächster Eintrag: Genossenschaftssiedlung

 

Zufällige Wörter: Ausstellerinnen einknöpftet Henrike losester widergekehrte