Genossenschaftsmitglieder


Eine Worttrennung gefunden

Ge · nos · sen · schafts · mit · glie · der

Das Wort Ge­nos­sen­schafts­mit­glie­der besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­nos­sen­schafts­mit­glie­der trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­nos­sen­schafts­mit­glie­der" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Genossenschaftsmitglieder sind Personen, die einer Genossenschaft angehören. Eine Genossenschaft ist eine Art von Wirtschaftsunternehmen, bei der die Mitglieder gemeinschaftlich wirtschaften und die Gewinne gerecht untereinander aufteilen. Genossenschaftsmitglieder haben dadurch das Recht, an Entscheidungen der Genossenschaft mitzuwirken, beispielsweise durch Teilnahme an Mitgliederversammlungen. Sie tragen auch das unternehmerische Risiko gemeinsam und haften gegebenenfalls nur mit ihrer Einlage. Genossenschaftsmitglieder können natürliche Personen (also einzelne Menschen) oder juristische Personen (z.B. Unternehmen oder Vereine) sein.

Beispielsatz: Die Genossenschaftsmitglieder treffen sich regelmäßig, um gemeinsam Entscheidungen zu treffen.

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