Genussscheininhabern


Eine Worttrennung gefunden

Ge · nuss · schein · in · ha · bern

Das Wort Ge­nuss­schein­in­ha­bern besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­nuss­schein­in­ha­bern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­nuss­schein­in­ha­bern" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Genussscheininhabern bezieht sich auf Personen, die im Besitz von Genussscheinen sind. Diese Wertpapiere werden von Unternehmen ausgegeben und ermöglichen den Inhabern eine Beteiligung am Unternehmenserfolg sowie einen Anspruch auf regelmäßige Gewinnausschüttungen. Die Genussscheininhaber werden somit zu Gläubigern des Unternehmens und haben das Recht auf eine vorrangige Bedienung ihrer Ansprüche im Falle einer Insolvenz. Genussscheine sind keine Aktien, da sie keine Eigentumsrechte am Unternehmen verbriefen. Durch den Erwerb von Genussscheinen können Anleger eine Rendite erzielen, ohne direkte Eigentümer des Unternehmens zu sein.

Beispielsatz:

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